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   OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17   

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OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17 (https://dejure.org/2018,8445)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.03.2018 - 2 A 306/17 (https://dejure.org/2018,8445)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. März 2018 - 2 A 306/17 (https://dejure.org/2018,8445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BesÜG § 2 BesÜG § 3
    Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16

    Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Es werde ergänzend auf weitere, die Rechtsauffassung der Beklagten stützende Entscheidungen verwiesen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - 7 B 21.15 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, juris sowie HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris).10 Auf Nachfrage des Senats hat die Beklagte unter dem 13. März 2018 im Detail dargelegt, wie die Stufenfestsetzung im konkreten Fall durchgeführt wurde.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist diese Ungleichbehandlung jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 -, juris, Rn. 68 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 64 ff. und 78 ff.).17 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die er für zutreffend erachtet, an (vgl. ebenso HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris, unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sowie OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - OVG 7 B 21.15 - und - dieses bestätigend - BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, beide juris, zur Vereinbarkeit der Übergangsregelung von §§ 2, 3 BesÜG allgemein mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 33 Abs. 5 GG; vgl. zudem - zur Überleitung von Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen nach sächsischem Landesrecht - Senatsbeschlüsse v. 6. Januar 2017 - 2 A 233/16 -, juris und v. 19. Februar 2018 - 2 A 137/17 -).

  • BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 37.16

    Stufenzuordnung der nach dem 1. Juli 1977 geborenen Bestandsbeamten durch das

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Es werde ergänzend auf weitere, die Rechtsauffassung der Beklagten stützende Entscheidungen verwiesen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - 7 B 21.15 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, juris sowie HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris).10 Auf Nachfrage des Senats hat die Beklagte unter dem 13. März 2018 im Detail dargelegt, wie die Stufenfestsetzung im konkreten Fall durchgeführt wurde.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist diese Ungleichbehandlung jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 -, juris, Rn. 68 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 64 ff. und 78 ff.).17 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die er für zutreffend erachtet, an (vgl. ebenso HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris, unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sowie OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - OVG 7 B 21.15 - und - dieses bestätigend - BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, beide juris, zur Vereinbarkeit der Übergangsregelung von §§ 2, 3 BesÜG allgemein mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 33 Abs. 5 GG; vgl. zudem - zur Überleitung von Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen nach sächsischem Landesrecht - Senatsbeschlüsse v. 6. Januar 2017 - 2 A 233/16 -, juris und v. 19. Februar 2018 - 2 A 137/17 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 7 B 21.15

    Bundesbeamte; Besoldung; Besoldungsgruppe A; Grundgehalt; Grundgehaltstabelle;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Es werde ergänzend auf weitere, die Rechtsauffassung der Beklagten stützende Entscheidungen verwiesen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - 7 B 21.15 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, juris sowie HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris).10 Auf Nachfrage des Senats hat die Beklagte unter dem 13. März 2018 im Detail dargelegt, wie die Stufenfestsetzung im konkreten Fall durchgeführt wurde.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist diese Ungleichbehandlung jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 -, juris, Rn. 68 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 64 ff. und 78 ff.).17 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die er für zutreffend erachtet, an (vgl. ebenso HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris, unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sowie OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - OVG 7 B 21.15 - und - dieses bestätigend - BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, beide juris, zur Vereinbarkeit der Übergangsregelung von §§ 2, 3 BesÜG allgemein mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 33 Abs. 5 GG; vgl. zudem - zur Überleitung von Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen nach sächsischem Landesrecht - Senatsbeschlüsse v. 6. Januar 2017 - 2 A 233/16 -, juris und v. 19. Februar 2018 - 2 A 137/17 -).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Danach verletzt eine Norm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss 19. Juni 2012 - BVerfG 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56).

    Gerichtlich kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstandet werden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, solange dem Handeln des Besoldungsgesetzgebers nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rn. 61 m.w.N.).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist diese Ungleichbehandlung jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 -, juris, Rn. 68 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 64 ff. und 78 ff.).17 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die er für zutreffend erachtet, an (vgl. ebenso HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris, unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sowie OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - OVG 7 B 21.15 - und - dieses bestätigend - BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, beide juris, zur Vereinbarkeit der Übergangsregelung von §§ 2, 3 BesÜG allgemein mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 33 Abs. 5 GG; vgl. zudem - zur Überleitung von Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen nach sächsischem Landesrecht - Senatsbeschlüsse v. 6. Januar 2017 - 2 A 233/16 -, juris und v. 19. Februar 2018 - 2 A 137/17 -).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Soweit der Kläger auf eine Verringerung seines Lebenseinkommens gegenüber dem alten Besoldungssystem verweist, beruft er sich auf einen Bestandserwartungsschutz, der verfassungsrechtlich schon nicht zwingend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - BVerfG 2 BvR 361/03 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 22. März 1990 - BVerfG 2 BvL 1/86 -, juris, 2. Leitsatz).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Insbesondere bei Massenerscheinungen ist er befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - BVerfG 2 BvL 7/98 -, juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, ist diese Ungleichbehandlung jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6/13 -, juris, Rn. 68 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 64 ff. und 78 ff.).17 Der Senat schließt sich diesen Ausführungen, die er für zutreffend erachtet, an (vgl. ebenso HessVGH, Urt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 472/16 -, juris, unter Bezugnahme auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sowie OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 25. Februar 2016 - OVG 7 B 21.15 - und - dieses bestätigend - BVerwG, Beschl. v. 10. April 2017 - 2 B 37.16 -, beide juris, zur Vereinbarkeit der Übergangsregelung von §§ 2, 3 BesÜG allgemein mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 33 Abs. 5 GG; vgl. zudem - zur Überleitung von Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen nach sächsischem Landesrecht - Senatsbeschlüsse v. 6. Januar 2017 - 2 A 233/16 -, juris und v. 19. Februar 2018 - 2 A 137/17 -).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Da es unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003 - BVerfG 2 BvL 9/00 -, juris, Rn. 14), auch wenn jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2011 - BVerfG 1 BvR 1811/08 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
    Soweit der Kläger auf eine Verringerung seines Lebenseinkommens gegenüber dem alten Besoldungssystem verweist, beruft er sich auf einen Bestandserwartungsschutz, der verfassungsrechtlich schon nicht zwingend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - BVerfG 2 BvR 361/03 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 22. März 1990 - BVerfG 2 BvL 1/86 -, juris, 2. Leitsatz).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96

    Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen

  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16

    Altersdiskriminierende Besoldung

  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 2 A 137/17

    Diskriminierende Besoldung; Stufenzuordnung; Überleitungsbestimmung

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 45.10

    Erschwerniszulage; Erschwernis; Erprobungs- oder Güteprüfdienst;

  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

  • OVG Sachsen, 26.04.2017 - 2 A 402/16

    Diskriminierende Besoldung; Zuordnung nach Beförderung; Erfahrungsstufe

  • VG Göttingen, 14.01.2020 - 2 A 912/17

    Agrarumweltmaßnahme; Grünland, artenreiches; Zuwendungsempfänger

    Der entsprechende Bescheid vom 14. März 2017 war Gegenstand des bei Gericht anhängig gewesenen Verfahrens 2 A 306/17, das nach Rücknahme mit Beschluss vom 21. November 2019 eingestellt worden ist.
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